NCTS (New Computerized Transit System)
NCTS ist die Abwicklung des gemeinschaftlichen Versandverfahrens mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung. In Deutschland wird NCTS im ATLAS-Fachverfahren Versand realisiert.
Seit dem 30.06.2003 sind alle deutschen Zollstellen sind an NCTS angeschlossen.
Das derzeitige ausschließlich papiergebundene System der Abwicklung dieser Versandverfahren soll in absehbarer Zeit weitgehend durch die Abwicklung über NCTS ersetzt werden.
Nur mit Hilfe der elektronische Abwicklung ist es in Zukunft möglich, der weiter steigenden Anzahl von Versandverfahren gerecht zu werden.
Die Umstellung auf EDV ist unter anderem auch notwendig, weil das papiergebundene System erhebliche Schwächen aufweist. Es ist anfällig für Betrug, die Transparenz im Verfahren ist nicht immer gegeben und die Abläufe sind besonderen Situationen nicht gewachsen. Damit nehmen die finanziellen Risiken für alle Beteiligten (vor allem Sicherungsgeber, Hauptverpflichtete, Zollverwaltungen) zu und die Zuverlässigkeit der Versandverfahren sinkt.
Durch die Vielzahl der beteiligten Verwaltung mit den unterschiedlichsten Verwaltungsstrukturen kommt es oft zu Kommunikationsproblemen. Dadurch können Unregelmäßigkeiten (Zuwiderhandlungen) im Versandverfahren nur vergleichsweise langsam aufgedeckt und bereinigt werden.
So dient die Umstellung auf NCTS schließlich auch dazu, dass sich die Verwaltung flexibel an den Bedürfnissen der Wirtschaft orientieren kann.
Die hauptsächlichen Ziele lassen sich in drei Punkten zusammenfassen:
- Steigerung der Leistungsfähigkeit und Effizienz der Versandverfahren.
- Wirksamere Betrugsbekämpfung bzw. -verhinderung.
- Beschleunigung und gute Absicherung der Vorgänge.
Vorerst soll das NCTS nur auf das Versandverfahren, das bisher mit Einheitspapier T 1 und T 2 abgewickelt wurde, Anwendung finden.
Es werden sowohl das Normalverfahren als auch die Vereinfachungen "Status eines zugelassenen Versenders" und "Status eines zugelassenen Empfängers" umgesetzt.
Die vereinfachten Verfahren für bestimmte Beförderungsarten in den Bereichen des Transports über die Schiene, dem Luft- oder Seeweg und über Rohrleitungen sind nicht erfasst.
Folgende Staaten nehmen am NCTS teil:
15 EU-Mitgliedstaaten
Belgien, Deutschland, Dänemark, Frankreich, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Italien, Irland, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien, Österreich, Schweden.
3 EFTA-Länder
Schweiz (einschließlich Liechtenstein), Norwegen, Island (erst später).
4 Visegrád-Staaten
Polen, Tschechische Republik, Slowakische Republik, Ungarn.
Auf diesem Weg werden auf lange Sicht bis zu 3.000 europäische Zollstellen miteinander verbunden.
Die Umstellung auf NCTS wird sukzessive erfolgen. Nicht in allen Ländern können sämtliche Abgangs-/ Bestimmungsstellen und Durchgangszollstellen zur gleichen Zeit mit NCTS ausgestattet werden. Für die gesamte Dauer der nicht genau umrissenen Übergangszeit werden das papiergestützte System und das NCTS nebeneinander bestehen. Erst wenn eine vollständige Ausstattung erreicht sein wird, kann insgesamt umgestellt werden. Die Vorschriften für das bisherige papiergestützte Versandverfahren können erst dann außer Kraft gesetzt werden. Jede Abgangsstelle, die mit dem EDV-System ausgestattet ist, kann das NCTS anwenden, unabhängig davon, ob die vorgesehenen Durchgangszollstellen bzw. die Bestimmungsstelle bereits angeschlossen sind.
Bis Mitte des Jahres 2003 soll in allen teilnehmenden Ländern das NCTS mit allen wesentlichen Funktionen eingerichtet werden. Wann sämtliche Funktionen zum Einsatz kommen, ist noch nicht endgültig festgelegt worden.
Vorteile des NCTS
Für die Wirtschaft steht mit dem NCTS ein leistungsfähiger Service zur Verfügung. Es kommt nicht zu Wartezeiten an den Zollstellen, denn die Anmeldung wird vom Hauptverpflichteten auf elektronischem Weg an die Abgangsstelle der Sendung vorausgeschickt.
Die Versandverfahren können bei der Abgangsstelle zügig erledigt werden. Der Rückschein muss nicht wie bisher auf dem Postweg versandt werden. Die Nachricht über die Gestellung der Waren bei der Bestimmungsstelle und über die Beendigung des Verfahrens wird auf elektronischem Weg an die Abgangsstelle gesandt. Die geleistete Sicherheit kann dann ohne Verzögerungen sofort freigegeben werden. Die verhältnismäßig hohen Kosten der papiergestützten Anmeldung gehen zurück, ein Höchstmaß an Transparenz im Verfahren ist gewährleistet. Dem zugelassenen Versender bietet sich durch die elektronische Versandanmeldung der Vorteil, dass die beim papiergestützten Verfahren notwendigen Förmlichkeiten entfallen.
Durch das rationelle System werden die Bearbeitungszeiten verkürzt und die Kommunikation und die Zusammenarbeit mit anderen Zollstellen verbessert.
Durch die Einführung des NCTS werden die operativen Entscheidungskriterien im gesamten angeschlossenen Gebiet vereinheitlicht, es kommt nicht mehr zu unterschiedlichen Auslegungen. Das System wird insgesamt sicherer, da eine schnelle Bearbeitung mit zuverlässigen Daten und eine gute Überwachung der Vorgänge gewährleistet werden kann.
Beteiligte am Verfahren
Jeder Hauptverpflichtete, der kein zugelassener Versender ist und der Waren zur Überführung in ein Versandverfahren anmeldet, kann dazu NCTS verwenden. Voraussetzung dafür ist nur die Möglichkeit des EDI-Datenaustausches. Nur über den für die Kommunikation zwischen den Unternehmen und dem Zoll entwickelten EDI-Datenaustausch (mit zertifizierter Software) ist der erforderliche Datentransfer möglich.
Eine Pflicht zur Teilnahme an NCTS besteht künftig für die zugelassenen Versender und auch einem Empfänger wird nur noch der Status eines zugelassenen Empfängers gewährt, wenn dieser für den Datenaustausch mit seiner zuständigen Zollstelle Informatikverfahren einsetzt.
