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Verantwortung von Vertreter und Teilnehmer

Der Vertreter der als „direkter Vertreter“ auftritt handelt im Auftrag mit den Angaben des Anmelders. Der Anmelder hingegen muss seinem Vertreter alle für die Zollabfertigung notwendigen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.

Nach Erhalt des Abgabenbescheides und der Zollanmeldung hat der Anmelder die Daten auf Richtigkeit zu prüfen. Unregelmäßigkeiten sind unverzüglich zu melden, damit bei Bedarf ein fristgerechter Einspruch erfolgen kann (z.B. Nacherhebung / Rückerstattung).