Zollanmeldung als ATLAS-Teilnehmer
Die erdorderlichen Daten werden vom ATLAS-Teilnehmer (z.B. ZOLLTRANSIT) im System erfasst und gesendet. Die Sendung erhält systemunterstüzt eine Freigabemitteilung durch den Abgabenbescheid.
Wird die Sendung nicht in den freien Warenverkehr überlassen, so sind Papiere und möglicherweise die Sendung dem Zoll physisch vorzulegen.
Der Abgabenbescheid kann für die Vorsteueranmeldung ausgedruckt werden. Für die ordnungsgemäße Archivierung der Daten und die zu Verfügungstellung dieser im Falle einer Prüfung durch die Zollbehörden ist der Anmelder voll verantwortlich. Dokumente die im Rahmen einer Nachprüfung angefordert werden, muss der Anmelder im Original vorlegen können.