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Freimengen: Regeln und Tipps für die Einfuhr

Waren, die Sie als "Reisemitbringsel" gelegentlich und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch, für Ihren Haushalt oder als Geschenk in Ihrem persönlichen Gepäck führen, sind abgabenfrei. Jedenfalls, solange Sie nicht die folgende Mengen- und Wertgrenzen überschreiten:


Tabakwaren (Personen über 17 Jahre)200 Zigaretten
oder 100 Zigarillos
oder 50 Zigarren
oder 250 Gramm Rauchtabak
oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren

Alkohol und alkoholhaltige Getränke (Personen über 17 Jahre) 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-% vol oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-% oder mehr oder
2 Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Taffia, Sake oder ähnliche Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22 Vol.-% oder weniger oder
2 Liter Schaumweine oder Likörweine oder
eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und 2 Liter nicht schäumende Weine

Kaffee (Personen über 15 Jahre)
500 Gramm Röstkaffee oder
200 Gramm löslicher Kaffee

Parfüm und Eau de Toilette
50 Gramm Parfüm und 0,25 Liter Eau de Toilette

Arzneimittel
Die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge

Andere Waren
Ausgenommen sind Goldlegierungen und -plattierungen bis zu